Das Innsbrucker Jugendamt begeht ein großes Jubiläum: Anlässlich des 100-jährigen Bestehens findet vom 08. bis 12. Oktober vor dem Bürgerservice in den RathausGalerien eine Jubiläumsausstellung statt. Die Ausstellung spiegelt die Geschichte der letzten 100 Jahre des Innsbrucker Jugendamtes wider. Am 4. Oktober fand in den Ursulinensälen ein Festakt statt, der den zahlreichen Teilnehmern interessante und zum Teil unbekannte Einblicke in das Wirken der des Jugendamtes gab.

Für Innsbruck Klubobmann GR Mag. Lucas Krackl und Kultur- und Jugendsprecherin GRin Theresa Ringler besuchten die stimmungsvolle Veranstaltung. “Sicherlich wär es schöner, wenn wir kein Jugendamt brauchen würden, aber die Welt ist halt nicht nur rosarot. Was die städtischen Mitarbeiter hier leisten ist einzigartig und verdient unseren größten Respekt und Anerkennung”, so Für Innsbruck Klubobmann GR Mag. Lucas Krackl.

“Mich hat besonders die lange Zeitreise des Jugendamtes imponiert und ich lade alle ein in den nächsten Tagen die Ausstellung beim Bürgerservice im Rathaus zu besuchen”, empfiehlt Für Innsbrucks Jugend- und Kultursprecherin Theresa Ringler einen Besuch der Ausstellung.

 

Grundlagen des städtischen Jugendamtes
Im Mai 1918 wurde das erste städtische Jugendamt in Tirol eingerichtet. Heute – 2018 – blickt Innsbruck auf eine hundertjährige Geschichte des Jugendamtes zurück. „Im Mittelpunkt der fünftägigen Ausstellung stehen dabei Sozialarbeit und die Rechtsvertretung vor dem Hintergrund der wechselnden gesetzlichen Rahmenbedingungen“, erklärt die Amtsvorständin der Kinder- und Jugendhilfe, Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc. Vom ersten Brief aus dem ersten Akt bis hin zu aktuellen Fällen – natürlich anonymisiert – werden die Tätigkeiten der Einrichtung dargestellt. Die Gründung des Innsbrucker Jugendamtes legte den Grundstein für die Entwicklung der heutigen städtischen Kinder- und Jugendhilfe mit einem breiten Spektrum an ambulanten und stationären Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen und ihre Eltern.

 

Beratung und Unterstützung in beiden Fachbereichen
Die gegenwärtige Kinder- und Jugendhilfe versteht sich als Hilfsangebot bei allen Arten familiärer Problemlagen und bietet Beratung und Unterstützung an. In Extremfällen akuter Gefahr hat sie eine weitreichende Notkompetenz, die einer nachfolgenden Kontrolle durch das Pflegschaftsgericht unterliegt. Im Jahr 2017 wurden in der Sozialarbeit insgesamt 1.169 Minderjährige und junge Erwachsene sowie ihre Eltern unterstützt und für 1.656 Minderjährige in der Rechtsvertretung der Unterhaltsanspruch gesichert.

 

Vom Gemeinderatsbeschluss bis heute
Der Innsbrucker Gemeinderat fasste am 27. November 1917 den Beschluss, ein städtisches Jugendamt einzurichten und die Berufsvormundschaft einzuführen. Begründet wurde die Einrichtung eines Jugendamtes mit der Notwendigkeit, ein Mittel gegen die zunehmende Verwahrlosung der Jugend zu schaffen. Mit Mai 1918 nahm der zum städtischen Berufsvormund bestellte Oberlehrer August Reinisch seine Tätigkeit auf. Eine Gesetzesänderung im Jahr 1989 ermöglichte eine ambulante stundenweise Familienbetreuung durch speziell ausgebildete Fachkräfte und der Grundsatz der Freiwilligkeit in der Zusammenarbeit der Familien und Kinder mit der Jugendwohlfahrt. „Die allermeisten Unterstützungen gibt es heute im erst seit 1989 gesetzlich möglichen Bereich der ambulanten Familienbetreuung – ein erfolgsträchtiges Instrument, das längst nicht mehr wegzudenken ist“, betont Herlitschka. 

Mit Bekanntwerden von Missständen aus der Zeit der Fürsorgeerziehung Anfang 2010, richtete die Stadt Innsbruck eine unabhängige Opferschutzkommission ein, die die Anliegen der Betroffenen persönlich durch Aktenrecherchen und direkte Gespräche mit ihnen prüfte und beurteilte. (IKM, FI)