Leichte Sprache: Die Stadt Innsbruck setzt auch bei Sprache auf Barrierefreiheit. Alle Informationen zu Wahlkarten, barrierefreien Wahllokalen und dem Ablauf von Wahlen sind im Internet unter ls.innsbruck.gv.at abrufbar.

 

Weitreichende Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang

Bei der bevorstehenden Gemeinderats- und BürgermeisterInwahl am 22. April bzw. der Stichwahl am 06. Mai gibt es 153 Wahlsprengel an 43 Standorten im gesamten Stadtgebiet. Von den 43 Standorten werden am Wahltag 36 barrierefrei sein. Fünf davon sind dank der Unterstützung von Assistenzkräften oder HausmeisterInnen erreichbar bzw. zugänglich. Bei den restlichen Standorten müssen bauliche Maßnahmen gesetzt werden bzw. Änderungen von Räumlichkeiten für die Zukunft überlegt werden.

Eine Liste aller Wahllokale ist online unter www.innsbruck.gv.at  abrufbar.

 

Aufbau der Sprengel

Ein Team der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) baut in den Tagen vor dem Urnengang pro Wahlsprengel zwei Doppelkabinen auf, ausgenommen davon sind mobile Wahllokale und die Sonderwahlbehörde. Besonders die Breite der Kabinen sowie die Schreibhöhe sind so konzeptioniert, dass sie für Menschen mit Behinderungen gut zugänglich sind.

 

Sonderwahlbehörde

WählerInnen, die am 22. April krankheits- oder altersbedingt im Bett bleiben müssen und nicht in ihren Wahlsprengel gehen können, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Besuch durch eine Sonderwahlbehörde zu stellen. Diese kommt am Wahltag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zum Aufenthaltsort. Das erforderliche Formular findet sich online unter www.innsbruck.gv.at (Wahlen|Gemeinderatswahl). Dort kann auch eine Wahlkarte beantragt werden. Alle angeführten Anträge müssen schriftlich bis 18. April bzw. mündlich bis 20. im Stadtmagistrat einlangen.

 

Lesehilfen und Vertrauenspersonen

WählerInnen, denen es schwerfällt die Wahl alleine durchzuführen, bleibt die Möglichkeit eine Vertrauensperson mit in die Kabine zu nehmen. Dazu ist es notwendig, dass der/dem WahlleiterIn persönlich bestätigt wird, wer diese Person ist. Es ist kein schriftliches Ansuchen erforderlich. Sehbehinderten und blinden Menschen werden als Hilfestellung – wie auch bei vergangenen Wahlen üblich – Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung stehen. Diese geben die jeweiligen Wahlkommissionen vor Ort aus. (IKM/FI)