Land greift Initiative auf. Beißkorbpflicht für gefährliche Hunde soll kommen!

Bereits im Oktober setzte Für Innsbruck Sicherheitssprecher GR Kurt Wallasch eine Initiative und forderte mittels Antrag die Einführung einer Beißkorbpflicht für gefährliche Hunde. Nun hat das Land diesen Vorschlag aufgegriffen und bereitet eine landesweite gesetzliche Bestimmung vor. Neben einer allgemeinen Beißkorb- und Leinenpflicht, wird auch eine Alkohol-Grenze geprüft.

“Wir wollen, dass sich die Menschen gut und sicher im Stadtgebiet bewegen können. Viele fürchten aber speziell die gefährlicheren Hunde, die trotz Leine bedrohlich wirken. Ich freue mich daher ganz besonders, dass meine Initiative so großen Anklang gefunden hat und das Landespolizeigesetz nun erneuert werden soll”, so Für Innsbruck Sicherheitssprecher GR Kurt Wallasch.

Leinen- und Beißkorbpflicht gegen Beißattacken

“Nachdem es leider auch bei uns immer wieder zu schwer wiegenden Beißattacken kommt, ist es höchste Zeit strengere Auflagen für Hundebesitzer und die Haltung gefährlicher Hunde zu erlassen. Die bereits geforderte Leinen- und Beißkorbpflicht steht ganz oben auf der Wunschliste”, erneuert Wallasch seine Forderung nach einer Leinen- und Beißkorbpflicht für gefährliche Hunde.

Hundehalter müssen Eignung nachweisen

“Nachdem das Verhalten eines Hundes auch in direktem Zusammenhang mit dem Verhalten des Hundehalters steht, sollen diese speziell bei gefährlichen Hunderassen eine persönliche Eignung nachweisen können. Eine Alkoholgrenze ist sicherlich auch ein guter Diskussionsvorschlag”, schließt Wallasch.