Kunst und Kultur waren der Alt-Bürgermeisterin Hilde Zach ein großes Anliegen. Im Gedenken an sie und ihre Errungenschaften für das kulturelle Leben in Innsbruck vergibt das Kulturamt der Stadt Innsbruck jedes Jahr mehrere Stipendien, die ihren Namen tragen. Der Startschuss für die diesjährige Bewerbungsfrist zu zwei dieser Auszeichnungen steht kurz bevor. Seit dem 03. April bietet sich bildenden KünstlerInnen und SchriftstellerInnen der Stadt Innsbruck wieder die Chance, sich für die Hilde-Zach-Kunststipendien und die Hilde-Zach-Literaturstipendien zu bewerben.

Um sowohl etablierte, als auch aufstrebende Kunstschaffende zu würdigen, sind die Stipendien in ein Literatur- und Kunststipendium sowie dazugehörige Förderstipendien unterteilt. Die ersten beiden sind mit jeweils 7.000 Euro und die zwei Förderstipendien mit jeweils 3.000 Euro dotiert. Ziel dieser Unterstützungen ist es, LiteratInnen sowie bildende KünstlerInnen zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ihrer kreativen Tätigkeit intensiv zu widmen.

„Dass unsere Alpenstadt über die Landesgrenzen hinaus als ein Zentrum für Kunst und Kultur bekannt ist, haben wir den zahlreichen Innsbrucker Kunstschaffenden zu verdanken, die durch ihre Werke ein bleibendes Kulturgut für unsere Stadt schaffen. Die Förderungen der Stadt Innsbruck sollen die KünstlerInnen und LiteratInnen der Landeshauptstadt dabei unterstützen, ihr Talent und Potential voll auszuschöpfen“, betont Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.

 

Auswahlverfahren

Voraussetzung für die Zuerkennung ist, dass der/die Künstler/in das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Innsbruck geboren, in Innsbruck wohnhaft oder in Innsbruck dauerhaft kreativ oder künstlerisch tätig ist. Für die Förderstipendien gilt zusätzlich, dass das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf. Die Auswahl der StipendiatInnen für die Kunst- und Literaturstipendien erfolgt durch eine jeweils dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury, die aus Mitgliedern der verschiedenen Bereiche einer jeweiligen Disziplin besteht. (IKM/FI)

Weitere Informationen sowie den gesamten Ausschreibungstext mit den konkreten Bedingungen unter: www.innsbruck.gv.at