Brauchen kein “Stübli” sondern Prävention
Vereinbarte rechtliche Prüfung noch nicht erfolgt

Während die Anrainer im Bereich Mentlgasse weiterhin auf eine Lösung der Probleme vor ihrer Tür warten, sollen es “Fixer-Stübli” richten. Die in der Koalition vereinbarte und vom Gemeinderat beschlossene rechtliche Prüfung ist jedoch noch ausständig. Bevor man – möglicherweise nicht umsetzbaren Ideen – hinterherläuft, sollte das Augenmerk auf die Situation vor Ort gelegt werden. Prävention bleibt darüberhinaus Gebot der Stunde.

“Auf unseren Antrag hin haben wir im Gemeinderat eine umfassende rechtliche Prüfung  von Drogenkonsumräumen beschlossen. Mir liegt kein einziges Gutachten vor, vor allem nicht jene aus dem Justiz- und Innenministerium. Ein Drogenkonsumraum – oder wie dieser derzeit verniedlichend ‘Fixer-Stübli’ genannt wird – ist aus unserer Sicht mit der aktuellen Rechtslage daher nach wie vor nicht realisierbar”, so Für Innsbruck Sicherheitssprecher GR Kurt Wallasch.

“Bei manchen Kolleginnen und Kollegen nimmt die Sozialromantik aus dem ‘Hinterstübli’ des Kopfs interessante Ausmaße an. Wir können nicht das Strafrecht durch die Schaffung eines Raumes einfach ignorieren und so tun, als ob der Konsum legal wäre. Denn es ist schon immer noch so, dass durch das Suchtmittelgesetz u.a. den Besitz, den Transport und den Erwerb von Suchtgift verbietet. Zudem wird ein derartiges Angebot weitere Nachfrage schaffen, anstatt den Konsum einzudämmen. Von der Signalwirkung ganz abgesehen, denn warum soll etwas so schlimm sein, wenn die Stadt dafür sogar einen Raum, oder besser gesagt ein nettes und gemütliches ‘Stübli’, schafft? Für uns ist klar: Die einzige wirklich alternativlose Maßnahme ist der Ausbau der Prävention”, schließt Wallasch. 

>> Download: Antrag zur Drogenprävention von Kurt Wallasch