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Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses geöffnet

Am Sonntag, 06. Mai, findet die Stichwahl um das Amt von Innsbrucks Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin zwischen der amtierenden Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer und Georg Willi statt. Personen, die am Wahltag verhindert sind, haben in der Regel die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu wählen. Die Wahlkarten für die Stichwahl können ab sofort persönlich im Rathaus oder elektronisch angefordert werden.

Ein schriftlicher Wahlkartenantrag kann bis spätestens Mittwoch, den 02. Mai, gestellt werden.

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Eine Wahlkarte kann auch auf dem Postweg und via Fax beantragt werden. Informationen dazu finden sich auf www.innsbruck.gv.at.

Mündlich kann um eine Wahlkarte bis Freitag, den 04. Mai, spätestens bis 14:00 Uhr im Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses angesucht werden. „Dabei ist zu beachten, dass die Identität der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers mithilfe eines Lichtbildausweises sichergestellt sein muss“, erklärt Mag. Edith Margreiter, Leiterin des Amts Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung.

Das Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses ist von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags, von 08:00 bis 12:00 Uhr, geöffnet. Am Freitag, 04. Mai, hat das Büro zwei Stunden länger offen und schließt erst um 14:00 Uhr.

Die Frist (04. Mai, 14:00 Uhr) gilt auch für das Einlangen der Wahlkarten der BriefwählerInnen im Postweg oder bei persönlicher Abgabe bei der Gemeinde.

Hinweis zur Wahl am Wahltag

Briefwahlkarten können auch am Wahltag im jeweiligen Wahllokal, in dessen Wahlsprengel die bzw. der WählerIn eingetragen ist, abgegeben werden. Im Rathaus ist am Wahlsonntag keine Stimmabgabe möglich.

Wählen mit Wahlkarte

Um auch eine gültige Stimme abzugeben ist es erforderlich, alle formalen Kriterien einzuhalten. Insbesondere muss sich der Stimmzettel im beiliegenden türkis-blauen Umschlag befinden, um bei der Auszählung gewertet werden zu können. Darüber hinaus ist die richtige Platzierung der Unterschrift außen am großen Kuvert erforderlich. Diese bestätigt, dass die Wahl selbstständig und ohne Zwänge durchgeführt wurde. Die Schritte im Überblick:

  1. Wahlkuvert öffnen und türkis-blauen Umschlag sowie Stimmzettel heraus nehmen.
  2. Kreuz an der richtigen Stelle setzen.
  3. Ausgefüllten Stimmzettel in den türkis-blauen Umschlag geben.
  4. Türkis-blauen Umschlag in das große Wahlkuvert geben und verschließen.
  5. Am weißen Kuvert außen an richtiger Stelle (siehe Hinweise am Kuvert) unterschreiben.
  6. Wahlkart am besten selbst im Rathaus (6. Stock, Walkartenbüro) abgeben. Alternativ kann diese auch auf dem Postweg verschickt werden. Zu beachten gilt, dass in beiden Fällen die Wahlkarte bis Freitag, 4. Mai 14:00 angekommen sein muss.

(IKM/FI)
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